Verpflichtende Kennzeichnung für inländische Erzeugnisse
Der Entwurf soll nach SPD-Angaben am 19. April in den Agrarausschuss des Bundestags kommen. Minister Cem Özdemir (Grüne) begrüßte die Einigung. Die Einführung der Kennzeichnung komme einen entscheidenden Schritt voran. Das Bundeskabinett hatte die Gesetzespläne Özdemirs im Herbst auf den Weg gebracht. Darin vorgesehen ist eine verpflichtende Kennzeichnung für inländische Erzeugnisse. Sie soll fünf Haltungskategorien vom gesetzlichen Mindeststandard bis zu Bio haben und in einem ersten Schritt in diesem Jahr mit frischem Schweinefleisch starten. Fleisch aus dem Ausland soll auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können. Die großen Handelsketten haben bereits eine einheitliche Kennzeichnung für deutlich mehr Fleischprodukte.
Selbstbestimmte Kaufentscheidungen sollen leichter werden
Grünen-Fraktionsvizechefin Julia Verlinden sagte, die Pläne seien Teil einer Gesamtstrategie hin zu einer tier- und klimagerechten, zukunftsfähigen Tierhaltung. Dazu gehörten auch eine Novelle des Tierschutzgesetzes und eine Herkunftskennzeichnung. Ihre FDP-Kollegin Carina Konrad sagte, die Einigung und Änderungen am Entwurf schafften den Grundstein für die marktwirtschaftliche Weiterentwicklung der Tierhaltung und Transparenz für selbstbestimmte Kaufentscheidungen. Das Kennzeichen orientiere sich an bestehenden Kennzeichnungen.
Änderungsantrag
Für die weitere parlamentarische Beratung wurde ein Änderungsantrag erarbeitet, in dem es auch um die Anforderungen an die Kategorien geht. Unter anderem soll die zweithöchste Haltungsform-Stufe von "Auslauf/Freiland" in "Auslauf/Weide" umbenannt werden. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte die Einigung für eine Pflichtkennzeichnung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten aber wissen, dass die zweitschlechteste Stufe "Stall+Platz" eher "Stall+Placebo" heißen müsse. Tiere sollten hierbei "nur eine Handbreit mehr Platz" erhalten als bei der gesetzlichen Mindeststufe "Stall".